Einfache Sprache

Willkommen auf der Seite der Kanzlei BOLLwerk.

Ich bin die Rechtsanwältin Friederike Boll. Weil ich besonders viel Erfahrung und Wissen im Bereich Arbeitsrecht habe, habe ich den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht.


Was ich tue

Ich vertrete Arbeitnehmer*innen im Arbeitsrecht. Zum Beispiel, wenn Sie gekündigt werden. Oder wenn Sie zu wenig Geld oder keinen Urlaub bekommen. Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte und was Sie tun können. Sie entscheiden, was ich für Sie tun soll. Dann führen wir zum Beispiel Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Wenn das nicht hilft, klagen wir vor Gericht Ihre Rechte ein.

Meine Kanzlei arbeitet auch im Anti-Diskriminierungsrecht. Das Recht verbietet viele Diskriminierungen. Zum Beispiel darf ein Kollege Sie nicht küssen oder berühren, wenn Sie das nicht wollen. Das ist eine sexuelle Belästigung. Die ist verboten. Sie können sich dagegen mit meiner Hilfe verteidigen.

Ich unterstütze Sie, wenn Sie benachteiligt werden und sich wehren wollen. Zum Beispiel, wenn Sie auf der Arbeit rassistisch beleidigt werden. Oder wenn Sie schwerbehindert sind und nie zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Oft kämpfe ich für die Rechte von queeren Menschen. Also Menschen, die schwul, lesbisch, bisexuell, transident, nicht-binäre oder intergeschlechtlich sind. Hier habe ich besonders viel Erfahrung.


Was das kostet

Für meine Arbeit bezahlen Sie so viel, wie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sagt. Wieviel das ist, hängt von Ihrem Fall ab. Ich informiere Sie am Anfang, wie teuer es ungefähr werden wird. Sie entscheiden, was wir tun und wie viel Geld Sie dann für Ihre Anwältin zahlen müssen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? – Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihre Rechtsverfahren. Wir müssen nur einige Punkte beachten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Versicherungsnummer mit. Ich frage dann für Sie nach, ob die Versicherung die Rechnungen für Sie bezahlt.

Für Menschen mit wenig Geld bezahlt oft der Staat. Das heißt dann Prozesskostenhilfe. Diese Unterstützung können wir zusammen beantragen. Sie müssen mir dafür einige Unterlagen mitbringen. Welche genau das sind, besprechen wir in Ruhe bei unserem ersten Treffen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an.