- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen
Das BOLLwerk vertritt Arbeitnehmer*innen und leitende Angestellte zu allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Die allermeisten Menschen müssen für Ihr Einkommen arbeiten gehen. Einen Großteil ihrer Zeit verbringen sie daher in einem Arbeitsverhältnis, das maßgeblich durch die Arbeitgeberseite bestimmt wird. Aus Überzeugung ergreifen ich Partei für Arbeitnehmer*innen, um ihre Rechte in diesem Umfeld zu Geltung zu bringen.
Ich setze Ihre Ansprüche durch: Zunächst im Guten durch kompetente Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und rechtssicheren außergerichtlichen Einigungen. Bei fehlender Einsicht klage ich für Sie vor den Arbeitsgerichten. Mit einem Urteil verschaffe ich Ihnen Zugang zum Zwang der Zwangsvollstreckung, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Dabei erhalten Sie eine anwaltliche Vertretung, die auch für Sie als juristischen Laien nachvollziehbar bleibt. Es ist mir ein großes Anliegen, eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Sache zu gewährleisten, ohne Ihnen das Heft aus der Hand zu nehmen – ich will Sie vielmehr in die Lage versetzen, durch umfangreiche Information und das Aufzeigen von Alternativen, eine eigene Entscheidung zu treffen. Es ist Ihr Leben und Ihr Arbeitsplatz und damit auch Ihre Entscheidung, wohin die Reise gehen soll – meine Aufgabe ist es, Ihre Entscheidung juristisch durchzusetzen.
Mögliche Themen sind beispielsweise
… Kündigung
… Verhandeln eines Aufhebungsvertrags, Abfindung
… Eingruppierung
… Befristung
… Urlaubsansprüche
… Lohn & Gehalt – auch während der Krankheit
… Prüfung von Arbeitszeugnissen
… Abmahnungen
… Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Arbeitsrecht kollektiv
Das BOLLwerk berät und vertritt Betriebsräte in betrieblichen Verhandlungen und vor Gericht zu den Spezialthemen der Kanzlei im Diskriminierungsschutz einschließlich Entgeltgleichheit und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an – auch in Kooperation mit der „Haus- und Hofkanzlei“ des Betriebsrates.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von den grundsätzlich verschiedenen Interessen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeberseite. Die ausschließliche Parteinahme für die Arbeitnehmendenseite ermöglicht mir, mit einem klaren Fokus auf die Anliegen von Ihnen und Ihrem Gremium einzugehen.
Mein Grundverständnis bei der Zusammenarbeit ist es, Sie mit der nötigen juristischen Expertise zu versehen, damit Sie selbst informiert entscheiden und handeln können. Befähigung zur Selbstermächtigung ist hier das Stichwort. Deshalb biete ich nicht nur Beratung auf fachlich hohem, stets aktuellem Niveau, sondern verbinde dies mit einer allgemeinverständlichen Vermittlung und Spaß an der Freude – selbst wenn das Thema mal trocken wird.
Mögliche Themen sind
… Beratung zu Ihren aktuellen, arbeitsrechtlichen Fragen mit Diskriminierungsbezug
… Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen
… passgenaue Beratung auch in Einzelfällen
… Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte, um gegen Diskriminierung vorzugehen (BetrVG, AGG)
… Einsetzung und Durchführung von Einigungsstellen
Gerne können Sie uns auch für gezielte Beratung spezieller Mitarbeiternetzwerke wie Frauennetzwerke und LGBTIQ/queere Netzwerke in Ihrem Unternehmen anfragen.