Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen… am Geld soll es aber nicht scheitern.
Für meine Tätigkeit rechne ich gemäß den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab oder vereinbare mit Ihnen eine transparente Vergütungsvereinbarung. Dabei ist es mir nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus innerem Antrieb wichtig, Ihnen die Grundlagen der entstehenden Kosten bekannt und verständlich zu machen.
Bitte zögern Sie daher nicht, mich hierauf direkt anzusprechen und konkrete Fragen zu stellen. Gerade in der Vertretung von Personen, die in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt oder von Kündigung bedroht sind, ist mir bewusst, wie wichtig der finanzielle Aspekt ist. Ich werde Ihnen daher selbstverständlich die anfallenden Gebühren und Kosten transparent darlegen und erläutern.
Rechtsschutzversicherungen
In vielen Rechtsschutzversicherungen ist der Bereich des Arbeitsrechts mit abdeckt. Auf Sie kommt dann oftmals nur eine geringe Selbstbeteiligung zu – je nach Ihrem Vertrag zwischen 0 und 300 Euro.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich den lästigen Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung als zusätzliche kostenfreie Serviceleistung. Sie müssen mir lediglich Ihre Daten (Name der Versicherung und Versicherungsnummer) übermitteln – alles weitere leite ich in die Wege.
Gern können Sie sich auch schon vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um den Leistungsumfang abzuklären. Bringen Sie mir dann bitte die Schadensnummer, die Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie angelegt hat, zum Besprechungstermin mit. Die weiteren Schritte werde ich dann für Sie übernehmen. Übrigens: Oftmals lehnen Versicherungen die Übernahme der Kosten im ersten Schritt ab, gewähren sie aber später nach einer juristischen Darstellung Ihres Falles doch noch. Also kontaktieren Sie mich gerne auch, wenn Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigert.
Ich muss hier darauf hinweisen, dass meine Kanzlei bei der Verweigerung von Deckungsschutz oder der nur teilweisen Übernahme der Kosten nicht selbstständig gegen die Versicherung vorgehen und die Übernahme der Kosten gerichtlich einklagen kann. Dies betrifft den Bereich des Versicherungsrechts, auf den ich nicht spezialisiert sind. Ich gebe Ihnen dann jedoch gern eine Empfehlung zur Hand, welche Kollegen*innen Sie unterstützen können.
Sollten Sie lediglich eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen, so sind wir gehalten, mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Auch hier empfiehlt es sich, vorab in den Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung nachzuschauen, welche Beträge im Deckungsschutz enthalten sind bzw. direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachzufragen.
Gewerkschaftsmitglied? – In der Regel übernehmen Gewerkschaften die rechtliche Beratung und Vertretung ihrer Mitglieder selbst. Bei Interessenkonflikten oder in Spezialfällen – zum Beispiel anti-diskriminierungsrechtliche Fälle mit Grundsatzbedeutung – werden nach Absprachen aber auch externe Kanzleien wie ich auf Gewerkschaftskosten beauftragt. Gerne kann ich Sie dazu beraten und mit Ihrer Gewerkschaft ggf. Kontakt aufnehmen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH)
Das Grundgesetz sagt: Recht bekommen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb übernimmt der Staat für Menschen mit geringem Einkommen die Kosten für Anwaltsrechnungen und Gerichtsgebühren.
In etlichen Kanzleien werden aufgrund der oft geringeren Vergütung solche Mandate abgelehnt. Selbstverständlich übernehme ich auch Mandate auf Basis von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Im Fall von Beratungshilfe (das sind solche, in denen Sie zunächst nur eine Beratung oder eine außergerichtliche Vertretung benötigen) bitte ich Sie die Beratungshilfe zu beantragen. Dafür gehen Sie im Vorfeld unseres ersten Termins selbst zum Amtsgericht, schildern kurz Ihren Fall und bekommen dann oftmals unkompliziert und schnell einen Beratungshilfeschein, mit dem mich quasi „bezahlen“ können. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne im Vorfeld kostenfrei melden!
Prozesskostenhilfe entsteht für die Fälle, in denen ich einen Prozess vor Gericht für Sie führe. Den entsprechenden Antrag werde ich für Sie direkt beim Gericht stellen. Ich benötige hierzu jedoch Ihre Mithilfe, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und Belegen beifügen. Diese Unterlagen stelle Ihnen gern zur Verfügung und beantworten Ihnen auch alle Ihre Fragen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir die Gewährung von Prozesskostenhilfe selbstverständlich nicht zusichern können.
Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe finden Sie im Internet beim Bundesministerium der Justiz und auf den Seiten von den Gerichten.
Für alle vorgenannten Fälle möchte ich Sie nochmals ermutigen, mich bei Fragen zu kontaktieren – ich berate Sie gern. Es ist mir wichtig, dass Sie jederzeit Klarheit, über anfallende Kosten haben und Sie ihr Recht bekommen, egal wie es finanziell bei Ihnen aussieht.